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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Firma MSG – Medical Service Germany (MSG Erste-Hilfe-Schule)  

(nachfolgend auch „MSG“ genannt).

§ 1 Anmeldung

  1. Die Kurse der MSG werden als offene Seminare, als In-House-Veranstaltungen für geschlossene Gruppen oder als Exklusivtermine (geschlossene Gruppen in den MSG-Räumlichkeiten; nicht öffentlich ausgeschriebene Veranstaltung) angeboten.

  2. Zur Teilnahme an unseren angebotenen Kursen bedarf es einer Anmeldung per online-Anmeldeformular (zu erreichen über www.erstehilfe-ludwigsburg.de), Post oder persönlich. Telefonische Anmeldungen müssen per Brief oder E-Mail bestätigt werden.

  3. Durch die schriftliche Buchungsbestätigung der MSG wird die Anmeldung verbindlich. 

  4. Die AGB sind frei über die Webseite www.erstehilfe-ludwigsburg.de erreichbar und werden mit der Buchungsbestätigung verschickt und damit durch den Empfänger akzeptiert.

  5. Bei Buchung eines kompletten Erste-Hilfe-Kurses durch ein Unternehmen, geht die verbindliche Buchungsbestätigung an die buchende Person im Unternehmen selbst und nicht an die einzelnen TeilnehmerInnen.

  6. Die Mindestteilnehmerzahl bei Inhouse-Veranstaltungen (Standard Kurs, BG-Zertifiziert) beträgt 15 TeilnehmerInnen. Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit, durch Zuzahlung eines Differenzbetrages eine Inhouse-Veranstaltung zu buchen. Sind bei Inhouse-Veranstaltungen weniger als 15 abrechenbare TeilnehmerInnen anwesend, wird ein Mindermengenaufschlag fällig. Der Mindermengenaufschlag beträgt 55,00 € pro nicht belegten/abrechenbaren Lehrgangsplatz unter 15 TeilnehmerInnen. Ab 2025 60 €.

  7. Die Mindestteilnehmerzahl bei Exklusivterminen (Standard Kurs, BG-Zertifiziert) beträgt 12 TeilnehmerInnen. Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit, durch Zuzahlung eines Differenzbetrages eine Inhouse-Veranstaltung zu buchen. Sind bei Exklusivterminen weniger als 12 abrechenbare TeilnehmerInnen anwesend, wird ein Mindermengenaufschlag fällig. Der Mindermengenaufschlag beträgt 55,00 € pro nicht belegten/abrechenbaren Lehrgangsplatz unter 15 TeilnehmerInnen. Ab 2025 60 €. 

  8. Schriftlich verfasste Angebote für Inhouse-Veranstaltungen oder Kurse in den MSG eigenen Räumlichkeiten behalten – sofern nicht anders angegeben – für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

  9. Gerne lassen wir Ihnen für alle weiteren Kursformate ein individuelles Angebot auf zukommen. 

  10. Für eine In-House-Schulung gelten folgende Vorgaben:
    1. Ein Raum (50 m² oder größer) muss zur Verfügung stehen in dem theoretischer Unterricht und praktische Übungen durchgeführt werden können. Für die Bestuhlung sorgt das auftraggebende Unternehmen.
    2. Bestenfalls eine Leinwand oder mindestens weiße Wand als Projektionsfläche muss vorhanden sein. Alternativ auch ein TV-Gerät mit mindestens 50/55" aufwärts und zugänglicher HDMI-Buchse.
    3. Keine einschränkenden Sicht-/ Behinderungen im Raum (Schrägen, Säulen, …)
    4. Stellt ein/e Trainer/in beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß DGUV Grundsatz 304-001 nicht erfüllt, darf die Schulung nicht stattfinden. Der/Die Trainer/in ist dazu berechtigt, die Schulung abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden dem auftraggebenden Unternehmen die Kosten für den vollen Kurs in Rechnung gestellt.
    5. Bei In-House-Veranstaltungen übernimmt der Auftraggeber die Verpflegung der TrainerInnen in der Kurspause. Sollte keine Verpflegung angeboten werden, stellen wir pauschal 15 € in Rechnung.



§ 2 Zahlungsbedingungen

  1.  Die Kurse der MSG sind grundsätzlich kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe auf der Webseite der MSG. Sollten individuelle schriftliche Preisabsprachen stattgefunden haben, gelten diese.

  2. Die fällige Lehrgangsgebühr ist spätestens im jeweiligen Lehrgang zu Kursbeginn beim Trainer bar oder mit Girocard zu bezahlen. Dies gilt nicht für Ersthelfer, deren Bezahlung durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet wird. Bei In-House-Veranstaltungen oder Exklusivterminen mit Zuzahlung eines Differenzbetrages erfolgt die Rechnungsstellung nach Seminarende.

  3. Ferner besteht die Möglichkeit die Kursgebühr per Überweisung oder über GiroCode fähige Banking-Apps. Ein entsprechender QR-Code wird nach der Anmeldung erstellt und bereitgestellt.

  4. Sollte per Vorkasse bezahlt werden, so ist dies so zu auszuführen, dass der Betrag spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn bei der MSG eingeht. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

  5. Eine Überweisung ist an folgendes Konto zu richten:
    Kontoinhaber: MSG – Medical Service Germany
    IBAN: DE26 1001 7997 2188 2314 58
    BIC: HOLVDEB1

  6. Ersthelfer im Betrieb müssen das Abrechnungsformular, ggf. auch die Kostenübernahme-Zusage, oder Gutscheine der Berufsgenossenschaften bis zu Beginn der Aus- bzw. Fortbildung im Original und vollständig ausgefüllt, sowie mit Firmenstempel gestempelt und unterschrieben abgeben. Kopien werden nicht akzeptiert. Sollte das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften nicht bis spätestens zu Lehrgangsende der MSG vorliegen, werden dem entsendenden Unternehmen die Kosten für die Kursteilnahme in Höhe der Teilnahmegebühr für Selbstzahler in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, sollte eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse die Übernahme der Kosten verweigern.

  7. Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechnen, wird eine Rechnung erstellt.

  8. Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist nicht statthaft. Widerspruch gegen die Rechnung muss binnen 10 Tagen erfolgen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.

  9. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt ein, sollte keine andere Frist auf der Rechnung genannt sein.  Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5% über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 



§ 3 Rücktritt / Kündigung / Widerruf und Ausfall von Teilnehmerinnen / Kursen

Regelungen für offene Seminare:

  1. Bis sieben Tage vor Kursbeginn kann der/die Teilnehmer/In bzw. Auftraggeber/In ohne Nennung von Gründen schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, es wird jedoch eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € p. P. fällig und in Abzug gebracht.

  2. Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/In nicht zum Kurs erscheint.

  3. Eine Benennung von Ersatzteilnehmern ist bis Kursbeginn jederzeit möglich.

  4. Sollte nach einem in Punkt 2 genannten Fälle als Kulanz ein erneuter Termin ohne weitere Rechnungsstellung angeboten und angenommen werden, so ist dieser Termin nicht stornierbar
  5. Eine vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit nicht von Storno- oder Rücktrittsgebühren, kulante Lösungen seitens der MSG können angeboten werden - dies kann jedoch nicht garantiert werden. 

Regelungen für In-House-Veranstaltungen und Exklusivterminen:

  1. Bis zehn Tage vor Kursbeginn kann der/die Auftraggeber/In ohne Nennung von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, es wird jedoch eine Bearbeitungspauschale von 50,00 € fällig und in Abzug gebracht.

  2. Bei kurzfristig abgesagten Inhouse-Veranstaltungen oder Exklusivterminen tragen der/die Auftraggeber/In die vereinbarte Seminargebühr bzw. die ansonsten von den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen gezahlten Erstattungssätze.

  3. Sollte ein Kurs auf Kundenwunsch länger als vereinbart gehen, berechnen wir hier 50,00 € je angefangene halbe Stunde. Ob ein solches Angebot stattfinden kann, obliegt der Entscheidung der Ausbilderin, bzw. des Ausbilders.
    Eine vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit nicht von Storno- oder Rücktrittsgebühren, kulante Lösungen seitens der MSG können angeboten werden - dies kann jedoch nicht garantiert werden.





§ 4 Absage von Kursen durch die MSG

  1. MSG ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung des Trainers / der Trainerin oder Nichterreichen der seminartyp-abhängigen Teilnehmerzahl bei eigenen Veranstaltungen (Mindestteilnehmerzahl bei eigenen Veranstaltungen: 6 Teilnehmer), Kurse auch kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Bei einer Absage wird stets versucht, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Sollte der neue Termin nicht zusagen, so werden bereits gezahlte Entgelte in voller Höhe zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.





§ 5 Teilnahmebescheinigungen

  1. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang alle Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde bzw. ein komplett ausgefülltes Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften im Original vorliegt.

  2. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der/die Teilnehmer/In der gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit in vollem Umfang beiwohnte und an den praktischen Übungen erfolgreich teilgenommen hat. Ebenfalls keine Bescheinigung erhalten Teilnehmer bei einer verspäteten Rückkehr aus der Pause oder beim vorzeitigen Verlassen des Kurses. Bei nur wenigen Netto-Fehlminuten trifft die Ausbilderin bzw. der Ausbilder in eigenem Ermessen eine Einzelfallentscheidung.

  3. Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder darf die Teilnahmebescheinigung nur ausgeben, wenn er bzw. sie die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmende nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (vgl. Abschnitt 2.4.5 DGUV Grundsatz 304-001).

  4. Aus Kulanz kann eine Fehlzeit nach offiziellem Kursende nachgeholt werden. Je angefangene halbe Stunde berechnen wir hier pauschal 30,00 €. Ob ein solches Angebot stattfinden kann, obliegt der Entscheidung der Ausbilderin, bzw. des Ausbilders.





§ 6 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

  2. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung, pandemiebedingte Maßnahmen und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die MSG nicht zu vertreten hat, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits beruht, beschränkt auf 150,00 €. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

  3. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Ludwigsburg.





§ 7 Haftungsausschluss

  1. MSG übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen MSG, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens MSG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

  2. Die MSG behält sich ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

  3. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von MSG liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem MSG von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar gewesen wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

  4. Die MSG erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Die MSG hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.