Hinweise zur Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft
Sie möchten Ihren Erste-Hilfe-Kurs über die zuständige Berufsgenossenschaft abrechnen? Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Mitgliedsbetriebe der Unfallkassen erhalten auf Antrag eine Kostenübernahme-Zusage, ein Gutschein oder ein separates Anmeldeformular. Diese müssen rechtzeitig vor Kursbeginn beim zuständigen Unfallversicherungsträger gestellt werden. UKBW Versicherte, sowie versicherte von Kindertageseinrichtungen, deren Träger Mitglied bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist, klicken bitte hier.
- Versicherte, deren Betrieb Mitglied bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist, klicken bitte hier.
Mithilfe des Online-Verfahrens lässt sich unkompliziert überprüfen, ob für die zur Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vorgesehenen Personen eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist
- Versicherte, deren Betrieb Mitglied bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist, klicken bitte hier. (Das Formular kann auch unter www.bgn.de Shortlink 1439 beantragt werden)
- Für Teilnehmende aus dem Bereich der Gruppen- / Jugendleiter in Kirchengemeinden oder Übungsleiter in Sportvereinen mit Versicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gilt ein Mindestalter von 15,5 Jahren am Tag der Ausbildung. Nur dann können Kosten von der VBG übernommen werden.
- Um eine Abrechnung der Ausbildungskosten mit der allen anderen Berufsgenossenschaften sicherzustellen, muss in der Regel das hier hinterlegte Abrechnungsformular ausgefüllt werden.
Alle grün umrandeten Felder sind durch Sie auszufüllen. Bitte vergessen Sie den Firmenstempel und die Unterschrift nicht.
Bitte beachten:
Sollte das Formular zu Kursbeginn nicht vollständig ausgefüllt vorliegen, muss der Kurs vor Ort beglichen werden.